WEG-Verwaltung

Leistungskatalog

Die Verwaltung von Wohnungseigentum (WEG-Verwaltung) und die Sondereigentumsverwaltung gehören zum ausgereiften Spektrum der

Prinzregent Immobilien-Management GmbH – kurz P.I.M.G

Hier finden Sie unseren Leistungsstandard in der Verwaltung von Eigentümergemeinschaften:

1. Kaufmännische Verwaltung
  • Aufstellung eines fundierten Wirtschaftsplanes
  • Berechnung, Abruf und Einziehung des Hausgeldes auf der Grundlage des von den Wohnungseigentümern beschlossenen Wirtschaftsplans
  • Erstellen und Versendung eines Beschlussprotokolls über alle Wohnungseigentümerversammlungen sowie Ausarbeitung eines Erläuterungsteils zur besseren Verständlichkeit der Beschlussfassungen, insbesondere für am Versammlungstermin verhinderte Miteigentümer
  • Überwachung der Einhaltung und Durchführung der jeweils gültigen Haus- und Nutzungsordnungen durch Hausmeister
  • Bearbeitung und Abwicklung von Versicherungsschäden
  • Geordnete Aufbewahrung sämtlicher Verwaltungsunterlagen, die zur ordnungsmäßigen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums während des Bestehens der Eigentümergemeinschaft erforderlich sind
  • Einladung und Durchführung von Verwaltungsbeiratssitzungen
  • Vorbereitung und Durchführung der Eigentümerversammlungen
  • Führen einer Beschlusssammlung
  • Information des Verwaltungsbeirates über wichtige Vorgänge
2. Juristische Verwaltung
  • Abschluss, Änderung, Aufhebung oder Kündigung aller zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen und zweckmäßigen Verträge
  • Beratung der Eigentümer über Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit der Einleitung gerichtlicher Verfahren
  • Koordination und Schnittstelle zu Rechtsanwälten einschließlich deren Beauftragung im Namen und auf Rechnung der Eigentümergemeinschaft zB. zur gerichtlichen oder au-ßergerichtlichen Geltendmachung von Haus- bzw. Wohngeldrückständen (einschließlich Sonderumlagenbeiträgen)
  • Betreuung und Hilfestellung bei Mangelbeseitigungsverlangen bis hin zu Beauftragung und Begleitung eines Rechtsanwaltes, die Eigentümergemeinschaft als Antragsteller in einem selbständigen Beweisverfahren zu vertreten
  • Beauftragung von Anwälten im Namen und auf Rechnung der Eigentümergemeinschaft in anderen Verfahren, z.B. Beschlussanfechtungsverfahren
3. Finanz- und Vermögensverwaltung, Rechnungswesen
  • Erstellung der Jahresgesamtabrechnung und der Einzelabrechnungen
  • Einrichtung und Führung einer objektbezogenen Buchhaltung
  • Datenerfassung und Datenpflege
  • Ausweisen von Aufwendungen i. S. d. § 35a EStG
  • Führung der erforderlichen personen- und sachbezogenen Konten
  • Geordnete Aufbewahrung der Belege
  • Rechnungsprüfung und -begleichung
  • Geldanlage, Liquiditätsprüfung, Beratung der Eigentümergemeinschaft über besondere Formen der Geldanlage
  • Führung eines Girokontos für Hausgelder und eines Anlagekontos für die Instandhaltungsrücklage bei einem oder mehreren Geldinstituten
4. Technische Verwaltung
  • Überwachung des baulichen und technischen Zustands des Gemeinschaftseigentums
  • Beratung der Eigentümergemeinschaft über die Notwendigkeit der Vornahme von In-standhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten sowie der Einschaltung von Fachleuten, wie Architekten, Ingenieurbüros, etc.
  • Einholung von Angeboten für die laufende Instandhaltung und Instandsetzung und Vergabe der notwendigen Handwerkerarbeiten.